Meine Leistungen

Energieausweise

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das ausgestellt werden muss wenn ein Gebäude neu vermietet oder verkauft wird. Er liefert präzise Informationen zur Energieeffizienz von Gebäuden, indem er den Energiebedarf für Heizung, Kühlung und andere Zwecke angibt. Diese Angaben sind für potenzielle Käufer, Mieter und Eigentümer von großem Nutzen, da sie einen klaren Überblick über den zu erwartenden Energieverbrauch bieten. Der Energieausweis  trägt dazu bei, energetische Verbesserungen zu fördern und ein bewusstes Energieverhalten zu unterstützen. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Bedarfs- und Verbrauchsausweise, die jeweils auf unterschiedlichen Berechnungen oder Verbrauchsdaten basieren.

Energiebedarfsausweis

Der Energiebedarfsausweis berücksichtigt die Gebäudehülle, die Anlagentechnik, die Nutzung sowie verschiedene energetische Kennwerte, um eine Einschätzung über den zu erwartenden Energieverbrauch des Gebäudes zu geben.

Energieverbrauchsausweis

Im Gegensatz zum Energiebedarfsausweis, der den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes unter standardisierten Bedingungen prognostiziert, basiert der Energieverbrauchsausweis auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten von Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung über einen bestimmten Zeitraum hinweg. Er ist Nutzerabhängig und damit weniger Aussagekräftig als der Bedarfsausweis. Ein Verbrauchsausweis darf jedoch nur für bestimmte Gebäude ausgestellt werden.

individueller Sanierungsfahrplan

Die bundesgeförderte Energieberatung für Wohngebäude stellt eine umfassendste Art der Energieberatung dar. Sie beinhaltet eine detaillierte Bestandsaufnahme, eine Gebäudebilanzierung, Berechnungen zu Energie- und Kosteneinsparungen und ggf. die Zusammenstellung der Ergebnisse in einem ausführlichen Beratungsbericht (individueller Sanierungsfahrplan iSFP) sowie die Untersuchung verschiedener Sanierungsvarianten, hinsichtlich der Energieeffizienz, Investitionskosten und der daraus resultierenden wirtschaftlichkeit.

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) stellt ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Konzept für die energetische Sanierung Ihres Gebäudes dar. Dieser Plan analysiert den gegenwärtigen Zustand Ihrer Immobilie, plant effektive Sanierungsmaßnahmen und berücksichtigt dabei sowohl ökonomische als auch ökologische Gesichtspunkte. Der iSFP bietet die Möglichkeit einer stufenweisen Umsetzung, die sich an den finanziellen Möglichkeiten und den Zielen des Eigentümers orientiert. Das Ziel besteht darin, die Energieeffizienz zu verbessern, Kosten zu reduzieren und den CO2-Ausstoß zu verringern. Darüber hinaus können zusätzliche Zuschüsse für die energetische Sanierung mit einem iSFP im Rahmen Ihrer Förderung beantragt werden.

- Ortstermin mit umfassender Bestandsaufnahme

- Erstellung einer Energiebilanz des Gebäudes auf Grundlage der Datenerhebung und Entwicklung verschiedener Sanierungsvarianten, die passgenau auf Ihre Bedürfnisse und das zur Verfügung stehende Budget abgestimmt sind. Anhand einer Kosten-Nutzen-Analyse kann dabei Ihr individuelles Sanierungskonzept erarbeitet und in einem ausführlichen Beratungsbericht (iSFP) für Sie zusammengestellt werden.

- Abschließendes Erläuterungsgespräch zur Klärung möglicher Fragen und Besprechung weiterer Schritte für die Umsetzung

Wärmebrückenberechnung

Einzelnachweis und detaillierter Nachweis bzw. Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2..

Wärmeschutznachweis gemäß GEG

Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind Maßnahmen zur Reduzierung von Wärmeverlusten innerhalb der Gebäudesystemgrenze von zentraler Bedeutung. Diese Systemgrenze umfasst den Bereich, in dem Wärme durch die Gebäudehülle oder die Gebäudeflächen entweicht und die Wärmeverteilung durch die Trennflächen der Räume mit unterschiedlichen Temperaturen stattfindet. Der Wärmeschutznachweis spielt dabei eine entscheidende Rolle. 

Auf der einen Seite ist der Wärmeschutz im Gebäude essenziell für ein angenehmes und gesundes Wohnklima, indem er ein hygienisches Raumklima fördert, Schimmelpilzen vorbeugt und die Lebensdauer des Bauwerks verlängert. Zusätzlich trägt er zur Senkung des Energieverbrauchs und der Energiekosten bei. 

Auf der anderen Seite ist im Rahmen der Baugenehmigung für beheizte Neubauten oder bei Sanierung bzw. Modernisierung von beheizten Bestandsbauten gemäß dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz ein obligatorischer Nachweis vor Baubeginn erforderlich.

Beratung zu Fördermitteln und dessen Beantragung

Die Beantragung von Fördergeldern für energetische Projekte wird durch meine Tätigkeit als zertifizierter Energieberater effizienter gestaltet. Ich verfüge über das Fachwissen, um passende Förderprogramme für spezifische Projekte zu identifizieren. Meine Rolle besteht darin, Sie bei der Antragsstellung zu unterstützen, indem ich sämtliche erforderlichen Dokumente erstelle und den gesamten Prozess koordiniere. Durch meine Unterstützung wird der bürokratische Aufwand minimiert, und Ihre Erfolgsaussichten für die Bewilligung von Fördermitteln steigen. Meine fachliche Expertise gewährleistet zudem eine optimale Nutzung der finanziellen Unterstützung und trägt dazu bei, nachhaltige Energieprojekte erfolgreich umzusetzen. Mit meiner Hilfe können Sie staatliche Fördermittel effektiv nutzen, um Ihre energetischen Vorhaben voranzutreiben.